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Die meisten ATV´s und QUAD´s kommen ohne Zulassung für die Straße zu uns.
Das heißt, z.B. es gibt keine TÜV geprüfte Beleuchtung. die Reifen sind nicht für die Straße zugelassen und die notwendigen Gutachten fehlen oft genug ganz.

Wir bauen also TÜV-gerecht für Sie um und lassen die fehlenden notwendigen Gutachten erstellen.
So wird das ATV oder das QUAD zulassungsfertig von uns ausgeliefert bzw. auf Wunsch auch für den Straßenverkehr zugelassen.

Folgende Zulassungsvarianten sind möglich:
 

Zulassungsvarianten
 

VKP

Zulassung als Vierrädriges KFZ zur Personenbeförderung
Briefeintragung: 2 Sitzplätze, max. 15 kW (ca. 20PS), km/h je nach Reifenwahl.
 

ZM

Zulassung als Zugmaschine / Geräteträger
Briefeintragung: AHK (Anhängerkupplung), 2 Personen, offene Leistung und km/h je nach Reifenwahl

 
     

Umbauten für ATV & QUAD-Fahrer mit körperliche Behinderung
 

Sind für uns kein Problem.
Wir können auf vielfältige Erfahrung zurückblicken.

 
 
 
 

Infos und Angebote erhalten Sie über info@autohaus-lobenstein.de oder telefonisch über Tel.-Nr.: 036651-6390

     

 © by Autohaus Lobenstein, letzte Aktualisierung:   22.02.2010

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