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Helmpflicht für
ATV- und QUAD-Fahrer |
Seit dem 21.
Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des
Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht.
"Wer Krafträder oder
offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt
sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen
geeigneten Schutzhelm tragen."
So weit die 40. Verordnung zur Änderung der
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005,
die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads
und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.
Lesen Sie dazu den weitere Informationen bei
www.bussgeldkatalog.de
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Verbandspaket und Pannendreieck |
Nicht vergessen! - auch diese
Dinge sind mitzuführen!
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Schutzbekleidung |
Für Quad und ATV - Fahrer ist
geeignete Schutzbekleidung unerlässlich!
- reiß- und abriebfeste Textiljacken mit Schulter- und
Ellbogenprotektoren
- reiß- und abriebfeste Textilhosen mit Hüft- und
Knieprotektoren
- Rückenprotektoren
- Stiefel mit Knöchel- und Schienbeinschutz
- Handschuh
- und natürlich den Schutzhelm nicht vergessen!
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Wichtige Hinweise und
Vorschriften zum downloaden |
Die KÜS-Bundesgeschäftsstelle informiert Sie hierzu:
PDF-Flayer zum ansehen und
downloaden (313 KB, 2 Seiten)
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Abgasuntersuchung
beim ATV und QUAD |
Lesen sie hierzu den aktuellen Flayer der
KÜS-Bundesgeschäftsstelle
PDF-Flyer zum ansehen
und downloaden!
(506 KB, 2 Seiten) |
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Anhänger |
Zum neuen ATV oder
Quad gleich den dazupassenden
Trailer!
Wir beraten Sie gern! Telefon 036651-6390
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Infos und Angebote erhalten Sie über
info@autohaus-lobenstein.de
oder telefonisch über Tel.-Nr.: 036651-6390 |
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